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OLG Stuttgart, 04.09.2001 - 4 U 142/01 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 21.06.2001 - 17 O 519/00
- OLG Stuttgart, 04.09.2001 - 4 U 142/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Stuttgart, 21.06.2001 - 17 O 519/00
Vergütungspflicht für CD-Brenner
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.09.2001 - 4 U 142/01
Geschäftsnummer 4 U 142/01 17 O 519/00 LG Stuttgart.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 21.06.2001 - 17 O 519/00 - wird als unzulässig verworfen.
- BGH, 10.06.1999 - VII ZB 17/98
Wert der Beschwer der zur Auskunfterteilung verurteilten Partei bei einer …
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.09.2001 - 4 U 142/01
Ein evtl. schützenswertes Geheimhaltungsinteresse des Schuldners erhöht die Berufungssumme nur dann, wenn dieses konkret und substantiiert dargelegt und glaubhaft gemacht wird (BGHZ 129.85 ff; BGH NJW-RR 95, 764 ff.; BGH MDR 99, 1082).Die Beklagte vermochte jedoch nicht substantiiert darzulegen, dass ihr Aufwand zur Erteilung der Auskünfte DM ... übersteigt. - BGH, 22.02.1995 - IV ZB 20/94
Beschwer bei Verpflichtung zur Auskunftserteilung
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.09.2001 - 4 U 142/01
Ein evtl. schützenswertes Geheimhaltungsinteresse des Schuldners erhöht die Berufungssumme nur dann, wenn dieses konkret und substantiiert dargelegt und glaubhaft gemacht wird (BGHZ 129.85 ff; BGH NJW-RR 95, 764 ff.; BGH MDR 99, 1082).Die Beklagte vermochte jedoch nicht substantiiert darzulegen, dass ihr Aufwand zur Erteilung der Auskünfte DM ... übersteigt.